Auch alle GmbHs, die in den letzten Jahren gut verdient haben und hohe Rücklagen bilden konnten, tun sich schwer mit dem Angesparten: Was tun mit den Gewinn-Rücklagen? Nur noch (Hoch-)Risiko-Anlagen bringen einigermaßen Rendite. Geld auf dem Konto kostet, traditionelle Sparanlagen in festverzinslichen Anlagen bringen keine Verzinsung (Sparkassen, Volksbanken) oder bei den Privatbanken nur noch minimale Zinsen. Für den (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer ist das lediglich ein Vermögenspoker. Entweder begnügt er sich mit leicht schrumpfenden Vermögenswerten oder er entscheidet sich für eine Risikoanlage. Wenn es gut geht, hat er gewonnen. Wenn nicht: Wo kein Richter, da keine Strafe.
Schwieriger ist es für den Fremd-Geschäftsführer oder den Geschäftsführer mit geringer Eigenbeteiligung und einigen Mit-Gesellschaftern. Hier gibt s in der Tat ein Haftungsproblem: Entscheiden die sich nämlich für eine Risiko-Anlage, müssen Sie bei einem Verlust damit rechnen, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden können.
Juristisch bedeutet das: …
Sie verwalten fremdes Vermögen. Sie müssen die Anlageentscheidung mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes treffen – d. h. Sie sind verpflichtet, (Vermögens-) Schaden von der GmbH abzuhalten. Konkret heißt das für Sie:
- Wenn Sie über Anlagen bisher alleine entschieden haben, sollten Sie ab sofort die Mit-Gesellschafter mit ins Boot nehmen.
- Informieren Sie ausführlich, wenn Verträge auslaufen und neue Anlage-Entscheidungen getroffen werden müssen.
- Treffen Sie eine Vorauswahl und machen Sie entsprechende Vorschläge (Anlageart, Verzinsung, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit) – immer versehen mit dem Risiko-Hinweis des Anlageberaters.
- Gibt es Anzeichen dafür, dass die Gesellschafter hier unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen haben, sollten Sie einen Gesellschafter-Beschluss dazu einholen.
- Das muss nicht in einer aufwendigen und extra dazu einberufenen Gesellschafterversammlung passieren. Es genügt, wenn Sie sich im schriftlichen Abstimmungsverfahren (E‑Mail) die Stimmen der Gesellschafter dazu einholen.
- Achten Sie darauf, dass die Anlage-Alternativen inkl. Risikohinweisen und die letztendliche Anlageentscheidung der Gesellschafter korrekt dokumentiert werden.