Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 26.9.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vorgelegt. Darin geregelt werden die Anzeigenpflichten im Einzelnen und die Informationspflichten der ausländischen Finanzbehörden gegenüber den deutschen Finanzbehörden (Quelle: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen).
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