Die UBS ist im Rechtsstreit mit den französischen Finanzbehörden vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne um die Herausgabe von Kundendaten unterlegen. Das oberste Schweizer Gericht hält es für zulässig, dass ausländische Steuerbehörden aus gegebenem Anlass Kundendaten der jeweiligen Ausländer herausgeben müssen. Das gilt u. E. auch für deutsche Kunden der Schweizer Banken. Bei – begründeten – Auskunftsersuchen ist in Zukunft davon auszugehen, dass die Schweizer Banken den Steuerbehörden Auskunft erteilen (Schweizer Bundesgericht, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).