Wer als Aufsichtsrat (Beirat) für ein Unternehmen kontrollierend tätig wird und dafür eine regelmäßige Vergütung erhält, kann seine Leistungen nicht inkl. Mehrwertsteuer verrechnen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt für den Fall eines niederländischen Aufsichtsrats entschieden. Das gilt auch für Deutschland und für alle Geschäftsführer, die nebenberuflich in den Aufsichtsrat/Beirat eines Unternehmens berufen sind (EuGH, Urteil v. 13.6.2019, C 420/18).
Kategorien