Empfiehlt ein Influencer ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er/sie sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er/sie empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main getarnte Werbung auf Instagram (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.6.2019, 6 W 35/19).
Das ist eindeutig und die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Damit setzen auch die Frankfurter Richter in Sachen Influencer-Werbung klare Grenzen. Ähnlich wurde bisher in den Fällen Pamela Reif (vgl. Nr. 17/2019) und Cathy Hummels entschieden. Achtung: Immer dann, wenn produktbezogene Aussagen mit Herstellern/Händlern verlinkt werden, ist davon auszugehen, dass die Gerichte (unterdessen) mehrheitlich auf anzeigenpflichtige Werbung entscheiden werden.