Entgegen anderer Entscheide von Oberlandesgerichten (z. B. OLG Brandenburg) hatte das OLG Oldenburg in einigen Urteilen entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys während der Fahrt” eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Jetzt hat das OLG Oldenburg diese Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys währen der Fahrt” doch keine Ordnungswidrigkeit ist (OLG Oldenburg, Beschluss v. 17.4.2019, 2 Ss (OWi) 102/19).
Allerdings sind nicht alle Gerichte so nachsichtig wie die oben genannten. So hatte das Oberlandesgericht Celle vor einiger zeit noch anders entschieden: Begründen Sie das Halten des Handys während der Fahrt damit, dass Sie lediglich kontrollieren wollten, ob das Handy ausgeschaltet ist, hilft Ihnen das nicht weiter. Verstoß bleibt Verstoß (OLG Hamm, Beschluss v. 29.12.2016, 1 RBs 170/16, vgl. Nr. 36/2017). Fazit: Die urteile und die Praxis der Polizei sind weiterhin nicht einheitlich. Besser ist es, wenn Sie grundsätzlich nur mit Freisprechanlage telefonieren.