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Volkelt-Briefe

Mindestpreise der HOAI verstoßen gegen EU-Recht

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat soeben fest­ge­stellt, dass die in der Hono­rar­ord­nung für Architk­ten und Inge­nieu­re (HOAI) fest­ge­setz­ten Min­dest­prei­se gegen EU-Recht ver­sto­ßen (und damit wohl aus­ge­setzt wer­den). Begrün­dung: Die Maß­nah­me dient nicht nach­weis­lich der Qua­li­täts­si­che­rung und ver­hin­dert den Preis­wett­be­werb (EuGH, Urteil v. 4.7.2019, C‑377/17).

Damit dürf­te Bewe­gung in die Bran­che kom­men. Nicht sofort, aber mit­te­öl­fris­tig. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Das EuGH-urteil im Voll­text gibt es > Hier anklicken

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