Der Koalitionsausschuss der GroKo hat sich darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für Unternehmen beizubehalten. Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland (weiterhin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steuern. Das entspricht einem Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unternehmen auch noch in den folgenden Jahren belastet werden. Wir gehen davon aus, dass die geplante Neuregelung verfassungsrechtlich geprüft wird und es eventuell doch noch zu einer Nachbesserung für Kapitalgesellschaften kommt.
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