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Volkelt-Briefe

GmbH > 50 Mitarbeiter müssen Whistleblower-Hotline einrichten

Bis­her genüg­te es, im Arbeits­ver­trag eine Ver­schwie­gen­heits­klau­sel zu ver­ein­ba­ren, um wich­ti­ge Inter­na der GmbH zu schüt­zen. Wer dage­gen ver­stößt, ris­kiert sei­nen Arbeits­platz. So die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge. Mit der Richt­li­nie zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das EU-Recht mel­den wird das anders (sog Whist­le­b­lower-Richt­li­nie). Wenn Sie dann einen Nest­be­schmut­zer kün­di­gen, müs­sen Sie nach­wei­sen, dass Sie die­sen nicht wegen sei­ner Whist­le­b­lo­we­rei gekün­digt haben. Was kaum zu machen ist. Kün­di­gungs­schutz trotz  höchs­tem Vertrauensverlust.

Fakt ist, dass …

Unter­neh­men mit mehr als 50 Mit­ar­bei­tern künf­tig ein (Anony­mi­tät garan­tie­ren­des) Hin­weis­ge­ber-Sys­tem (sog. Whist­le­b­lower-Hot­line) ein­rich­ten müs­sen, an das sich Mit­ar­bei­ter wen­den kön­nen, wenn sie tat­säch­li­che oder ver­meint­li­che Miss­stän­de anpran­gern wol­len. Aber selbst dann steht es dem kri­ti­schen Mit­ar­bei­ter frei, Unzu­läng­lich­kei­ten oder Bean­stan­dens­wür­di­ges den Behör­den direkt zu mel­den oder an die Pres­se durch­zu­ste­cken. Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen hat die EU jetzt gesetzt. Wie immer, wird es etwas dau­ern, bis die­se Vor­ga­ben in Deutsch­land zwin­gen­de Vor­schrif­ten wer­den – bis spä­tes­tens 2021 dürf­te das aller­dings umge­setzt sein. Und das kommt dann schnel­ler als gedacht. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den, was bis wann zu ver­an­las­sen ist.

Holen Sie sich dazu zunächst die Mei­nun­gen und Vor­schlä­ge Ihres Hausanwalts/Justitiars und Ihrer Mitarbeitervertretung/Betriebsrats zum The­ma ein. Even­tu­ell kann man sich gemein­sam auf eine exter­ne Hot­line ver­stän­di­gen, so dass Sie sich nicht wei­ter um den büro­kra­ti­schen Auf­wand küm­mern müssen.

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