Bisher genügte es, im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel zu vereinbaren, um wichtige Interna der GmbH zu schützen. Wer dagegen verstößt, riskiert seinen Arbeitsplatz. So die bisherige Rechtslage. Mit der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden” wird das anders (sog Whistleblower-Richtlinie). Wenn Sie dann einen Nestbeschmutzer kündigen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diesen nicht wegen seiner Whistleblowerei gekündigt haben. Was kaum zu machen ist. Kündigungsschutz trotz höchstem Vertrauensverlust.
Fakt ist, dass …
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern künftig ein (Anonymität garantierendes) Hinweisgeber-System (sog. Whistleblower-Hotline) einrichten müssen, an das sich Mitarbeiter wenden können, wenn sie tatsächliche oder vermeintliche Missstände anprangern wollen. Aber selbst dann steht es dem kritischen Mitarbeiter frei, Unzulänglichkeiten oder Beanstandenswürdiges den Behörden direkt zu melden oder an die Presse durchzustecken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hat die EU jetzt gesetzt. Wie immer, wird es etwas dauern, bis diese Vorgaben in Deutschland zwingende Vorschriften werden – bis spätestens 2021 dürfte das allerdings umgesetzt sein. Und das kommt dann schneller als gedacht. Wir halten Sie auf dem Laufenden, was bis wann zu veranlassen ist.