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Volkelt-Briefe

Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IX)

Die Gesund­heits­bran­che boomt und das bereits seit vie­len Jah­ren. Ob Phar­ma, Fit- und Well­ness, sta­tio­nä­re Behand­lun­gen, Vor­sor­ge­leis­tun­gen oder sons­ti­ge chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe: Die Bran­che zeigt über­durch­schnitt­li­che Zuwäch­se und gute Ren­di­ten. 2017 setz­te die Bran­che in Deutsch­land rund 75 Mrd. EUR um. In 2020 wer­den es vor­aus­sicht­lich rund 80 Mrd. EUR sein. Die Bran­che ist inno­va­tiv und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Markt­füh­rern, den Uni­ver­si­tä­ten und frei­en For­schungs­ein­rich­tun­gen ist bewährt. Alles in allem sind das bes­te Vor­aus­set­zun­gen, um im Zusam­men­spiel mit den dort ent­ste­hen­den und ent­stan­de­nen Start­Ups die neu­en Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung gezielt zu nutzen.

Zum Bei­spiel: …

Weara­bles. Dabei han­delt es sich um Sen­so­ren, die an oder auf der Haut getra­gen wer­den und Daten ein­sam­meln. So betei­ligt sich etwa der Phar­ma Her­stel­ler La Roche an einem Start­up, das einen Sen­sor ent­wi­ckelt hat, der die UV-Bestrah­lung auf den Kör­per misst und die Daten an das Smart­phone wei­ter­lei­tet. Eine App setzt die Daten in kon­kre­te Ver­hal­tens­an­wei­sun­gen um – etwa als War­nung vor der jewei­li­gen Son­nen­ein­strah­lung oder als Hin­weis für All­er­gi­ker.  Die Erwar­tun­gen sind groß: In den USA wur­den in 2014 rund 29 Mio. ver­gleich­ba­re Weara­bles abge­setzt. In 2023 wird mit der zehn­fa­chen Absatz­men­ge gerechnet.

Sol­che Sen­so­ren sind auch für die Ver­si­che­rungs­bran­che von größ­tem Inter­es­se. Der ame­ri­ka­ni­sche Kran­ken­ver­si­che­rer John Han­cock lässt sich von sei­nen Kun­den die auf­ge­zeich­ne­ten Fit­ness­da­ten zur Aus­wer­tung kom­men und berech­net dar­aus den indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­bei­trag. Auch die von Ama­zon ent­wi­ckel­te Bewe­gungs­mel­der-App erfreut sich gro­ßer Nach­fra­ge: Von Fami­li­en, die wis­sen wol­len, wo sich die ein­zel­nen Mit­glie­der auf­hal­ten, aber auch von Unter­neh­men, die jeder­zeit erfas­sen wol­len, ob und wie sich die Mit­ar­bei­ter bewe­gen, um aus den Bewe­gungs­pro­fi­len Bewer­tun­gen der Arbeits­leis­tung abzu­lei­ten. Der Bran­chen­ver­band Bit­com ermit­telt für Deutsch­land eine Zunah­me der Weara­bles zwi­schen 2015 und 2017 um sat­te 18 % auf 3,6 Mio. Gerä­te, die ver­kauft wur­den und im Ein­satz sind. 2017 wur­den in Deutsch­land mit Weara­bles rund 560 Mio. EUR umge­setzt. Ten­denz: wei­ter stark zunehmend.

Vie­les, was in den USA heu­te bereits mög­lich ist, ist in Deutsch­land aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den (noch) nicht erlaubt. Die Gren­zen sind flie­ßend und ver­schwim­men zuse­hends. So ist die oben genann­ten UV-App ab sofort auch welt­weit erhält­lich – auch ohne das in Deutsch­land vor­ge­ge­be­ne Zulas­sungs­ver­fah­ren für Gesund­heits­pro­duk­te. Bemer­kens­wert ist die bran­chen­über­grei­fen­de Nut­zung sol­cher Weara­bles: Von der AOK-Bonus-App bis zur Kran­ken­ver­si­che­rung, von der Nut­zung in der HR-Abtei­lung bis zum Ver­trieb von Nah­rungs- und Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln, Kos­me­ti­ka und ähn­li­chen Gesund­heits­pro­duk­ten. Im Erkennt­nis­in­ter­es­se ste­hen die Nutzerdaten.

 

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