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Volkelt-Briefe

GmbH-Krise: Körperschaftsteuer auf Sanierungsgewinn gehört zur Masse

Ent­steht – z. B. durch den Erlass von Schul­den –  ein sog. Sanie­rungs­ge­winn, ist die dar­auf ent­fal­len­de Kör­per­schaft­steu­er kei­ne Insol­venz­for­de­rung, die das Finanz­amt in die Insol­venz­ta­bel­le anmel­den kann (BFH, Beschluss vom 15.11.2018, XI B 49/18).

Nach Über­ar­bei­tung des sog. Sanie­rungs­er­las­ses und der Zustim­mung der EU-Kom­mis­si­on zu die­sem Ver­fah­ren ist sicher­ge­stellt, dass Sanie­rungs­ge­win­ne (z. B. aus einem For­de­rungs­ver­zicht eines Gläu­bi­gers) bei einer mög­li­chen Restruk­tu­rie­rung des Unter­neh­mens oder von Tei­len des Unter­neh­mens steu­er­frei blei­ben (kön­nen).

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