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Volkelt-Briefe

GF-Haftung: Kein Schadensersatz trotz strafrechtlicher Verurteilung

Wegen Bestech­lich­keit war der Geschäfts­füh­rer der Media-Saturn-Deutsch­land GmbH vom Land­ge­richt Augs­burg zu einer Frei­heits­stra­fe von 5 Jah­ren und drei Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Der Arbeit­ge­ber konn­te aber einen Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen den Ex-Geschäfts­füh­rer nicht durch­set­zen (OLG Schles­wig, Urteil v. 26.2.2019, 3 U 57/17).

Trotz Ver­ur­tei­lung im Straf­pro­zess sah es das Gericht nicht als erwie­sen an, dass der Geschäfts­füh­rer an den Schmier­geld­zah­lun­gen betei­ligt war. Das Zivil­ge­richt ist nicht an die Ent­schei­dung im Straf­ver­fah­ren gebun­den. Straf­ur­tei­le ent­fal­ten für die Zivil­ge­rich­te kei­ne auto­ma­ti­sche Bindungswirkung.

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