Laut Bundesfinanzministerium (BMF) werden die steuerlichen Vorteile für E‑Fahrzeuge (hier: die sog. 0,5-%-Methode) überarbeitet und sogar noch erweitert (vgl. Nr. 1/2019). Danach wird das oben genannte Steuerprivileg für Privatfahrten auch für Anschaffungen auf 2018 erweitert. Voraussetzung: Die Überlassung an den Geschäftsführer erfolgt erst in 2019. Und: Außerdem hat BMF angekündigt, dass das Steuerprivileg für Privatfahrten über 2021 ausgedehnt werden soll, eventuell bis 2029 – und damit über die gesamte Laufzeit.
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