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GmbH/Firmenwagen: Noch mehr Vorteile für Elektro-Fahrzeuge

Laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) wer­den die steu­er­li­chen Vor­tei­le für E‑Fahrzeuge (hier: die sog. 0,5-%-Methode) über­ar­bei­tet und sogar noch erwei­tert (vgl. Nr. 1/2019). Danach wird das oben genann­te Steu­er­pri­vi­leg für Pri­vat­fahr­ten auch für Anschaf­fun­gen auf 2018 erwei­tert. Vor­aus­set­zung: Die Über­las­sung an den Geschäfts­füh­rer erfolgt erst in 2019. Und: Außer­dem hat BMF ange­kün­digt, dass das Steu­er­pri­vi­leg für Pri­vat­fahr­ten über 2021 aus­ge­dehnt wer­den soll, even­tu­ell bis 2029 – und damit über die gesam­te Laufzeit.

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