Das ist neu. Laut BFH müssen Sie nachträglich Lohnsteuer zahlen, wenn der dafür zuständige Personal-Sachbearbeiter bei der Lohnabrechnung schummelt und Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abführt. Was tun? >
Nichts tun können Sie in einem solchen Fall dagegen, dass das Finanzamt sich an Ihrer GmbH schadlos hält (BFH-Urteil vom 21.4.2010, VI R 29/08). Also müssen Sie Vorkehrungen treffen, damit es erst garnicht zu einem solchen Betrugsfall kommt. Am besten ist:
- Lohnabrechnung und Überweisung laufen nach dem 4‑Augen-Prinzip. Danach sind 2 Personen gemeinsam für die Abwicklung zuständig. Das betrifft die Berechnung und die Überweisung.
- Ist die Lohnabrechnung nach draußen delegiert, geht die letzte Haftung zwar auf das Lohnbüro über. Das FA kann sich aber dennoch vorab bei Ihnen schadlos halten. Problem: Ist beim Verursacher nichts zu holen, muss die Haftpflicht des Lohnbüros zahlen. Das kann dauern.
- Den Schaden kann die GmbH vom Schädiger (Personalsachbearbeiter) zurückfordern. U. U. müssen Sie das beweisen. Ist dort nichts zu holen, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Am besten ist, sich in einem solchen Fall gleich gut beraten zu lassen – z. B. von einem unserer versierten Beratungs-Partner.