Mit dem zunehmenden Aufkommen (Mining) und der Handel (Trading) mit Bitcoin oder anderen digitalen Währungen der Blockchain-Technologie stellen sich neue haftungs‑, bilanz- und steuerrechtliche Fragen, die allesamt darauf hinauslaufen, dass die derzeit damit verbundenen Risiken (Haftung, Totalverlust, Besteuerung) von den Agierenden in einer haftungsgeschränkten Rechtsform durchgeführt werden sollten. Die Aktiengesellschaft ist dafür allerdings weniger geeignet, z. B. weil alleine schon die Abhaltung von elektronischen Aktionärsversammlungen nicht zugelassen ist. Einfacher zu Handhaben ist das in der GmbH. Hier ist es möglich, per Gesellschaftsvertrag individuelle Gesellschafts-Lösungen zu vereinbaren, z. B. die Zulassung von elektronischen Gesellschafterversammlungen. Deswegen werden viele Aktivitäten (z. B. Beteiligung an StartUp-Unternehmen) mit Bitcoin in der Rechtsform der GmbH abgewickelt – im Fachjargon heißen diese Gesellschaften Bitcoin-GmbH.
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