Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben Mini- und Midi-Jobber Anspruch auf Sonderzahlungen, wenn diese anderen Mitarbeitern gewährt werden und wenn vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt werden. Achtung: …
Müssen Sie deswegen Nachzahlungen leisten, prüft die Deutsche Rentenversicherung unterdessen flächendeckend, inwieweit diese Zusatzzahlungen dazu führen, dass die Begünstigungen bei der Steuer/Sozialversicherung verloren gehen, u. U. sogar nachträglich, also rückwirkend. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Wollen/müssen Sie solche Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) zahlen, müssen Sie genau rechnen: Entsprechende Nachzahlungen zur Sozialversicherung können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Stundenzahl der Mitarbeiter entsprechend kürzen, so dass die 450-EUR-Grenze bzw. die Grenze für Midi-Jobs (bis 800 EUR) nicht überschritten wird. U. U. müssen Sie also zusätzliche Mitarbeiter einstellen.