Wird ein StartUp als UG oder GmbH gegründet und ist das Unternehmen bereits mit der Gründung insolvenzreif oder gefährdet, hat das Auswirkungen auf den Anspruch auf Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer – inkl. dem angestellten Fremd-Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung am Unternehmen. Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts (SG) Heilbronn hat das insolvente Unternehmen keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für deren Arbeitnehmer. Das ist der Fall, wenn des Unternehmen bei der Gründung unterfinanziert ist bzw. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt (SG Heilbronn, Urteil v. 16.10.2018, S 1 AL 3799/16).
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