Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot. (FG Münster, Urteil v. 13.9.2018, 10 K 504/15).
Um eine Überschuldung und dem danmit verbundenen Antrag auf Insolvenz zu vermeiden, erklärte der Allein-Gesellschafter seinen Rangrücktritt für seoin Darlehen in Höhe von 3 Mio. EUR. Mit der Einschränkung, dass das Darlehensforderung wieder auflebt, sobald die GmbH in der Lage ist, aus zukünftigen Jahresüberschüssen oder sonstigen Vermögensüberschüssen zu tilgen. Das Finanzamt löste die daraufhin ausgewiesene Rücklage Gewinn erhöhend auf – mit Steuerfolgen. Das FG Münster sieht das anders, hat aber Revision zugelassen. Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: XI R 32/18. Über den Ausgang des Verfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden.