Für die EU-Steuergesetzgebung gilt das nationale Vetorecht – der Hauptgrund dafür, dass es seit Jahrzehnten keine Steuerbeschlüsse gibt, die europaweite Geltung und Wirkung haben – Stichworte: Besteuerung der internationalen Konzerne (Google, Facebook, Starbucks) und Gesetzentwurf für eine einheitliche Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Körperschaftsteuer. Hier gibt es erste Anzeichen für eine Lockerung. Die EU-Kommission wird noch im ersten Quartal 2019 einen Vorschlag zur Änderung der Abstimmungsmodalitäten vorlegen. Danach sollen Steuergesetze in Zukunft per Mehrheits-Entscheid verabschiedet werden.
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