Unterdessen zeichnet sich eine klare Argumentationslinie der Gerichte ab, wonach die Schadensersatzansprüche von Verbrauchern juristisch schlüssig begründet werden können. So jetzt z. B. auch das Landgericht (LG) Heilbronn. Da heißt es klipp und klar: „Bringt ein Kraftfahrzeughersteller in einer Vielzahl von Fällen Fahrzeuge mit einem den Verbrauchern bewusst verschwiegenen Betriebsmodus in Verkehr, dessen alleiniger Zweck darin besteht, die Einhaltung von Emissionswerten zu Genehmigungszwecken vorzutäuschen, so handelt es sich nicht lediglich um eine unvollständige oder unrichtige Aufklärung, sondern um eine gezielte Manipulation zum Zweck der Täuschung, die als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB einzuordnen ist” (LG Heilbronn, Urteil vom 9.8.,2018, Sp 2 O 278/17).
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