Bisher gibt es zwar zahlreiche (unterinstanzliche) Urteile in Sachen Gewährleistungs- oder Rücknahmeverpflichtungen der Hersteller und/oder Händler für Diesel-Pkw, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. den Herstellerangaben entsprechen (hier: Skoda mit Abschaltvorrichtung nach Software-Update). Wir haben dazu berichtet (vgl. dazu zuletzt Nr. 25/2018). Dazu gibt es aber immer noch keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, die die Frage der Rückabwicklung bzw. der (vollen) Kaufpreiserstattung betrifft. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt festgelegt. Der BGH wird in der Sache abschließend im Januar 2019 urteilen. Der Verhandlungstermin wurde jetzt auf den 9. Januar 2018 angesetzt. Das wird spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden (BGH, Pressemitteilung 166/2018 vom 9.10.2018).
Kategorien