Arbeitgeber, die ihren Geschäftsbetrieb mit Mini-Jobbern aufrecht erhalten (Aushilfen) oder so organisiert haben (Einzelhandel) tun sich schwer mit der Verwaltung, insbesondere mit der Ermittlung des korrekten Urlaubsanspruchs. Ab sofort bietet die Mini-Job-Zentrale hier Abhilfe mit einem Urlaubsrechner. Damit können Sie die jeweiligen Urlaubsansprüche korrekt berechnen und müssen nicht mehr befürchten, dass es zu einer aufwendigen juristischen Auseinandersetzung um den Urlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeitsgericht kommt. Den Urlaubsrechner gibt es unter > Urlaubsrechner.
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