Bei Gesellschafterwechseln in Mitunternehmerschaften geht die Unternehmeridentität verloren und damit der auf den Mitunternehmer entfallende vortragsfähige Fehlbetrag unter. Dies gilt auch für die Übertragung eines Kommanditanteils im Rahmen einer Abspaltung. Die Übertragung des Kommanditanteils im Rahmen der Abspaltung ist als Ausscheiden der ehemaligen GmbH als Gesellschafterin und Eintritt einer neuen GmbH als neuer Gesellschafterin anzusehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).
Strittig ist, inwieweit die sog. Konzernklausel (§ 8c KStG) auf eine Kommanditgesellschaft anzuwenden ist. Im Fall ging es um die Abspaltung des Kommanditanteils auf eine als zusätzliche Komplementärin eintretende GmbH. In der Sache ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zugelassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.