Weil der VW-Vorstand Heinz-Jakob Neußer bei der Aufklärung der Diesel-Affäre gegen seine arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (so ausdrücklich vereinbart im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag) verstoßen hat, wurde er mit sofortiger Wirkung freigestellt und fristlos gekündigt. Der wird diese Kündigung nicht hinnehmen, sondern die Rechtmäßigkeit vor dem Arbeitsgericht klären lassen. Interessant auch für Geschäftsführer: Kann sich ein Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder leitender Angestellter auf seine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht berufen, wenn im staatsanwaltlichen/gerichtlichen Verfahren ermittelt wird? Und: Ist eine so begründete fristlose Kündigung korrekt und wirksam. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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