Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass nur zusätzlich zum bisherigen Lohn gezahlte Leistungen (hier: Fahrkostenzuschuss, Internet-Zuschuss) pauschal versteuert werden können. Eine ledigliche Umwandlung ist damit ausgeschlossen. Achtung: In neuen Arbeitsverträgen sollten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um Zusatzleistungen handelt, die pauschal besteuert werden. Revision ist zugelassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.5.2018, 11 K 3448/15 H).
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