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Volkelt-Briefe

Sondierungs-Ergebnis: „Aus” für Gesellschafterdarlehen

Bislang kann man sich damit ver­trös­ten, dass es sich nur um „Son­die­rungs­ver­ein­ba­run­gen” (Sei­te 15)handelt. Doch wenn man genau­er hin­schaut, tun sich bereits ernst­haf­te Wider­sprü­che auf. Zum einen – so uni­so­no – wird es kei­ne Steu­er­erhö­hun­gen geben. Zum ande­ren ist fest­ge­schrie­ben, dass die Abgel­tungs­steu­er (für Zins­ein­künf­te) abge­schafft wer­den soll.

Fol­ge:Statt mit 25 % wer­den Zin­sen dann mit dem – meist deut­lich höhe­ren – per­sön­li­chen ESt-Satz ver­steu­ert. Ent­war­nung gibt es für GmbH-Gewinn­aus­schüt­tun­gen. Ver­ein­bart wur­de, dass die Abgel­tungs­steu­er nur für Zin­sen abge­schafft wird. Ganz anders sieht es dann mit den Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen aus – ein Instru­ment, das vie­le klei­ne­re GmbHs nut­zen, um Finan­zie­rungs-Büro­kra­tie zu ver­mei­den, schnel­le Liqui­di­tät zu schaf­fen und ein wenig GmbH-Gewinn vor der hohen Aus­schüt­tungs­be­steue­rung zu ret­ten. Der attrak­ti­ve 25%-Steuersatz ist dann dahin. Hier plant man also eine Steuererhöhung.

Das betrifft selbst­ver­ständ­lich auch alle Zin­sen aus Giro-/Spar­kon­ten und Tages­geld. Hier ist mit­tel­fris­tig zu prü­fen – und das ist durch­aus finanz­po­li­tisch gewollt – , ob eine Umschich­tung des (ver­meint­lich sicher ange­leg­ten) Ver­mö­gens in ande­re Anla­ge­for­men vor­ge­nom­men wer­den soll, deren Ertrag nicht als Zin­sen behan­delt wer­den – also Anla­gen in GmbH- oder AG-Betei­li­gun­gen, Akti­en­fonds, Anlei­hen, Immo­bi­li­en­fonds, Zer­ti­fi­ka­te, Optio­nen, Roh­stof­fe usw..

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