Der Neukauf eines PKW Audi Q3, EURO-Norm 5, mit dem Dieselmotor EA 189 ist rückabzuwickeln, da die beim Kauf eingebaut gewesene Software zu einem merkantilen Minderwert führt, der nicht nachgebessert werden kann. Der Käufer hat sich die Nutzungsentschädigung auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen (LG Heilbronn, Urteil v. 15.8.2017, 9 O 111/16).
Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückabwicklung und zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 22.000 EUR an den Geschädigten. Allerdings bleibt abzuwarten, ob der Händler Berufung einlegt und wie die nächste Instanz den Sachverhalt bewerten wird. Mit jedem neuen Urteil scheinen derzeit die Chancen der Autokäufer zu steigen, den mit Dieselgate verbundenen Schaden doch noch einigermaßen auf den Händler bzw. Hersteller abwälzen zu können. Im Urteilsfall ging es um die Dieselmasche EA 189, die auch in zahlreichen anderen Fahrzeugtypen (VW, Passat, Seat, Skoda usw.) verbaut ist.