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Volkelt-Briefe

Steuer: BFH streicht Vergünstigung für MBO


Auf­wen­dun­gen zum Erwerb einer Betei­li­gung sind kei­ne Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit, wenn die Zah­lung Vor­aus­set­zung für den Abschluss des Anstel­lungs­ver­tra­ges ist (BFH, Urteil v. 17.5.2017, VI R 1/16)…

Zu prü­fen ist, inwie­weit Auf­wen­dun­gen für den Erwerb einer Betei­li­gung an der GmbH zu den Anschaf­fungs­kos­ten der GmbH-Betei­li­gung zu rech­nen sind und spä­ter etwa bei einem Ver­kauf des GmbH-Anteils steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den kön­nen. Anders die Über­nah­me von Bürg­schaf­ten zuguns­ten des Arbeit­ge­bers: Wird damit der Arbeits­platz gesi­chert, ist ein Abzug damit ver­bun­de­ner Auf­wen­dun­gen als Wer­bungs­kos­ten möglich.

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