Kleine GmbHs haben gerade noch 5 Wochen Zeit, den Gesellschaftern den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2017; § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist wichtig: …Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschlüsse formal korrekt. Dazu muss der Termin für die Gesellschafterversammlung spätestens in der 48. Kalenderwoche liegen.
Definitiv letzter Werktag ist Donnerstag, der 30. November. Für die Einladung zur Gesellschafterversammlung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Danach ergibt sich folgende Fristberechnung: Spätester Versandtag der Einladung zur Gesellschafterversammlung: Mittwoch 15. November. Zustellung (+ 2 Tage): 17.11. Die Wochenfrist (+ 7 Tage ab Zugang + Sonntag + Feiertag) ist eingehalten zum 29.11.2017. Tag der Gesellschafterversammlung am nächsten Tag: Donnerstag 30.11.2017). Die Gesellschafterversammlung gilt nur dann als ordnungsgemäß einberufen und ist damit sicher gegen Rechtsmittel bzw. eventuelle Ersatzansprüche, wenn den Gesellschaftern die Tagesordnung vollständig mitgeteilt wird. Es ist üblich, auf der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Gewinnverwendung und die Entlastung der Geschäftsführer zu beschließen. Für die Tagesordnung dieser Gesellschafterversammlung sind diese Formulierungen üblich:
„1. Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres 2016 (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Lagebericht, Anhang)
- Beschluss über die Gewinnverwendung (Ausschüttung an die Gesellschafter bzw. Einstellung in Rücklagen) und
- Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung der Geschäftsführer.“
Weiterführend: Der GmbH-Jahresabschluss, Beschluss-Formular