Begründen Sie Ihr Handy-Halten im Auto damit, dass Sie lediglich kontrollieren wollten, ob das Handy … ausgeschaltet ist, hilft Ihnen das nicht weiter. Verstoß bleibt Verstoß (OLG Hamm, Beschluss v. 29.12.2016, 1 RBs 170/16).
Bisher wurden alle „Ausreden”, die Fahrer für ihre Handy-Nutzung im Auto gerichtlich prüfen ließen, von den Gerichten konsequent abgelehnt. Nur wenn Sie das Mobiltelefon bei eingeschalteter Freisprechanlage in der Hand halten, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ausnahmsweise von einer Strafe abgesehen (vgl. zuletzt Nr. 22/2016).