Kategorien
Volkelt-Briefe

Export-GmbHs: Zoll will zu viel wissen

Unter­neh­men, die expor­tie­ren und dazu die sog. Zoll­pri­vi­le­gi­en in Anspruch neh­men, müs­sen den Zoll­be­hör­den nach einem neu­en Ver­fah­ren Aus­kunft für eine zoll­recht­li­che Bewil­li­gung geben. Dazu wur­den und wer­den aus­führ­li­che Aus­kunfts­bö­gen an die Unter­neh­men ver­schickt. Dabei geht es z. B. auch um per­sön­li­che Daten von Mit­ar­bei­tern, die mit der Abwick­lung der Zoll­for­ma­li­tä­ten beschäf­tigt sind. Begrün­dung: …Man will wis­sen, ob gegen einen der Mit­ar­bei­ter steu­er­erheb­li­che Beden­ken bestehen – z. B. wegen pri­va­ter steu­er­li­cher Nach­läs­sig­kei­ten oder Ver­ge­hen. Die Zoll­be­hör­den wol­len dazu die per­sön­li­chen Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern (ID) die­ser Mit­ar­bei­ter in Erfah­rung brin­gen. Vie­le Unter­neh­men sind über die­se daten­schutz­recht­lich bedenk­li­che Vor­ge­hens­wei­se ver­un­si­chert. Eini­ge haben die­se per­sön­li­chen Daten aber bereits – wenn auch unter Beden­ken – abge­ge­ben. Wie ist die­se Pra­xis recht­lich zu beur­tei­len, wie ver­hal­ten Sie sich dazu korrekt?

Die Rechts­la­ge: Ein betrof­fe­nes Unter­neh­men hat unter­des­sen vor dem Finanz­ge­richt (FG) Düs­sel­dorf gegen die­se Pra­xis der Zoll­be­hör­den Kla­ge ein­ge­reicht (Akten­zei­chen: 4 K 1404/17 Z). Das Gericht selbst hat höchs­te Beden­ken gegen die­se Pra­xis, aber noch nicht in der Sache ent­schie­den. Das Ver­fah­ren ist zunächst aus­ge­setzt und vom FG Düs­sel­dorf dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) zur end­gül­ti­gen Prü­fung vor­ge­legt. Dort wird zu prü­fen sein, ob daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen ver­letzt sind. Wir gehen davon aus, dass die stan­dard­mä­ßi­ge Abfra­ge per­sön­li­cher Steu­er­da­ten im Zusam­men­hang mit fir­men­be­zo­ge­nen Zoll­an­ge­le­gen­hei­ten – hier: Zoll­pri­vi­le­gi­en – so nicht zuläs­sig sein dürf­te. Recht­lich nicht zu bean­stan­den ist, wenn Sie im Fra­ge­bo­gen ledig­lich Namen und Anschrift der Geschäfts­lei­tung und des Zoll­be­auf­trag­ten angeben.

Schreibe einen Kommentar