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Volkelt-Briefe

Umsatzsteuer: Beherrschungsvertrag begründet Organschaft

Ist die Ober­ge­sell­schaft Wei­sungs­ge­fugt gegen­über der Geschäfts­füh­rung der Unter­ge­sell­schaft, liegt eine umsatz­steu­er­li­che Organ­schaft vor. Dazu genügt der Abschluss eines Beherr­schungs­ver­tra­ges (BFH, Urteil v. 10.5.2017, V R 7/16). …

Der Steu­er­prü­fer woll­te nach der Insol­venz der Unter­ge­sell­schaft nach­träg­lich Umsatz­steu­er erhe­ben. Begrün­dung: Die Ober­ge­sell­schaft ist zwar Mehr­heits-Gesell­schaf­ter, kann aber der Geschäfts­füh­rung der Unter­ge­sell­schaft kei­ne unmit­tel­ba­ren Wei­sun­gen ertei­len. NEIN: Besteht ein Beherr­schungs­ver­trag kann die Geschäfts­füh­rung der Ober­ge­sell­schaft auch ohne Gesell­schaf­ter­be­schluss direk­te Wei­sun­gen erteilen.

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