Bereits letzte Woche hatte ich auf eine neue Studie zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer in kommunalen GmbHs berichtet (Die komplette Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Neben den Daten zur Offenlegungsverpflichtung (vgl. Nr. 26/2017) offenbart die Studie: … Die Geschäftsführer der GmbHs, die keinen Ertrag erwirtschaften bzw. die aus öffentlichen Haushalten bezuschusst werden müssen, verdienen am schlechtesten. Das sind insbesondere die Branchen Kultur und Soziales, also z. B. Theater, Jugendhäuser, aber auch Pflegeheime, Krankenhäuser, Gesundheitswesen. Auffällig: Das sind zugleich auch die Branchen, in denen die personenbezogenen Geschäftsführer-Gehälter am ehesten veröffentlicht werden – bei denen die Transparenz am größten geschrieben wird.
Beispiel: In Freiburg verdient der Geschäftsführer der Energieversorgung 340.000 EUR, der Geschäftsführer „Messe und Touristik“ 205.000 EUR (Tourismus: 230.000) und der Geschäftsführer der regionalen Beschäftigungsgesellschaft 80.000 EUR (Zeitarbeit: 140.000) (in Klammern: Vergleichszahlen aus der Privatwirtschaft). Der Druck auf die Kommunen als Gesellschafter kommunaler Unternehmen steigt. Bislang sind es aber immer noch die kleineren Kommunen (< 50.000 Einwohner), in denen es noch keine gesetzliche Vorgabe gibt, die zur Veröffentlichung der individuell gezahlten Geschäftsführer-Gehälter verpflichtet. Vorreiter bisher: Hamburg – hier werden die kompletten Zahlen auf den Internet-Seiten der Finanzbehörden veröffentlicht.