Kommunale GmbHs: Gehalts-Transparenz lässt auf sich warten + GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH + Zeitfresser: Was macht der Chef eigentlich den ganzen Tag? + Geschäftsführer privat: Verfügungen und Vollmachten + GF/Steuer: Neue Gestaltung für Übertragung von GmbH-Anteilen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 26/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 30. Juni 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
eigentlich wollte der Gesetzgeber – und im Besonderen die Kommunen – als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis eine aktuelle Studie der Zeppelin Uni Friedrichshafen (Die komplette Studie gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Danach veröffentlicht gerade einmal jedes 5. kommunale Unternehmen den personenbezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben gar kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde.
GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH
Die Nullzins-Politik der EZB und der Banken bringt nicht nur viele GmbH-Finanzchefs in die Bredouille. Was tun mit dem gesparten GmbH-Vermögen ohne in Risiko-Anlagen zu investieren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Nullzins-Politik auch Wirkung auf Firmen-Verkäufe. Viele Kollegen ziehen den Verkauf ihrer GmbH (bewusst) in die Länge, weil sie nicht wissen, wie Sie den erzielten Verkaufspreis wirtschaftlich sinnvoll und einigermaßen risiko-resistent anlegen können.
Fakt ist: Viele GmbH-Gesellschafter warten unterdessen mit einem Verkauf länger ab. Die Indus AG, Deutschlands größte Mittelstands-Holdings-Gesellschaft, meldet seit Jahresbeginn weniger Firmen-Akquisen. Auch die auf Firmen-Verkäufe spezialisierte Kanzlei Rödl & Partner meldet weiterhin ein stagnierendes Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Einkaufs-Strategien einfallen lassen, von denen jetzt auch verkaufswillige Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren, wenn sie die Verantwortung für das Geschäft zwar abgeben aber weiter die bessere Rendite des Geschäfts als der reinen Geldanlage mitnehmen wollen. Folgende Gestaltungen sind möglich:
- Sie verkaufen an einen Mittelstands-Investor, der einen Teil als Kaufpreis in bar zahlt und einen anderen Teil des Kaufpreises als Beteiligung in Form einer Beteiligung (oder in Aktien) ausgibt. Vorteil: Sie profitieren weiterhin von der guten Rendite des Unternehmens, die Weiterführung des Unternehmens ist sicher gestellt und die Nachfolge kann ohne zinsbedingte Verzögerung umgesetzt werden.
- Andere Mittelstands-Investoren legen Wert darauf, dass der Firmeninhaber – sprich ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer – weiter an Bord bleibt, um die Firmenkultur zu wahren bzw. fortzuführen und das vorhandene Know-how weiter einzubinden. In der Praxis sind hier gut dotierte und abgesicherte Vertragsgestaltungen möglich – etwa im Anstellungsvertrag inkl. einer vorteilhaften Abfindungsvereinbarung und einem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot gegen eine gute Karenzzahlung.
Zeitfresser: Was macht der Chef eigentlich den ganzen Tag?
Problem in vielen Firmen: Entweder ist der Chef nie erreichbar – dann ist er für die Mitarbeiter und Kunden „unsichtbar“. Oder, er ist immer erreichbar – mit der Folge, dass er sich um Alles und Jedes selbst kümmert, zu wenig delegiert und sich verzettelt, anstatt zu führen. Die richtige Balance von Abstand und Nähe zu Mitarbeitern und Kunden ist nicht ganz einfach zu finden. Nur allzu gerne lässt man sich dazu hinreißen, nur für bestimmte Mitarbeiter und für einige bevorzugte Stammkunden „jederzeit“ da zu sein. Im Umkehrschluss bedeutet das: Für die anderen sind Sie weniger oder nicht da – was so viel heißt wie: „Wir sind für den Chef nicht wichtig“.
Im Handwerk/Einzelhandel erwarten Kunden, dass es einen persönlichen Kontakt zum Chef gibt. Aber auch für die Mitarbeiter in mehrstufigen Unternehmen ist das persönliche Feedback Motivation. Kunden und Mitarbeiter erwarten nicht, dass der Chef ständig präsent ist. Aber sie haben ein Gespür dafür, welche Prioritäten der Chef setzt. Dies sollten Sie sich regelmäßig bewusst machen und ganz bewusst auch auf solche Mitarbeiter und Kunden zugehen, die Sie bisher eher haben „links liegen lassen“. Besonders wichtig ist Ihre Präsenz, wenn SIE einen neuen Job annehmen. Hier wird von allen Beteiligten – Gesellschaftern, Mit-Geschäftsführern, Mitarbeitern, aber auch von den regelmäßigen Beratern und den Kunden der GmbH – sehr genau wahrgenommen, wie sich der „Neue“ einbringt. Hier kann man Vieles falsch machen und Ihre Beobachter sind in der Regel nachtragender als man sich das wünschen kann. Mehr Präsenz ist auf jeden Fall besser – auch wenn das dem ein oder anderen Naturel nicht immer leicht fällt.
Geschäftsführer privat: Verfügungen und Vollmachten
Viele Kollegen – vor allem die, die mit dem Aufbau Ihrer GmbH voll ausgelastet sind – kümmern sich höchstens einmal am Rande um Vorsorge und Alter. Und wenn, dann unter Anleitung des Steuerberaters, der auf eine Pensionszusage drängt oder darauf, dass das angesparte GmbH-Vermögen vernünftig angelegt wird. Alles kein Problem, solange es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesundheitliche Probleme, ein Autounfall oder eine Krankheit. Wie auch beim Rauchen handeln viele Menschen erst, wenn in der Familie oder bei Freunden und Verwandten ein Schicksalsschlag eintritt, der zum schnellen Handeln animiert. Die Mindestvorsorge besteht aus:
- Vorsorgevollmacht (wer darf was),
- Patientenverfügung (was geschieht im Krankheits-/Pflegefall),
- Kontovollmachten (Verwenden Sie dazu Bankformulare inkl. Unterschriftsproben),
- Testament (hier: Verfügungen über den GmbH-Anteil, Vorkaufsrechte),
- Vertretungsregelungen in der GmbH,
- Verfügungen über die Nachfolge (Kinder, Interims-Management).
Jüngere Kollege sind gut beraten, wenn Sie zunächst – auf die „Schnelle“ – Formularlösungen aus dem Internet nutzen und diese in regelmäßigen Abständen und mit neuen Erkenntnissen regelmäßig auf Ihre persönliche Situation abstimmen. So sollte eine Patientenverfügung alle 2 oder 3 Jahre überprüft werden – der medizinische Fortschritt sollte nach neuestem Stand berücksichtigt sein (z. B. in der Schmerztherapie). Um Missbrauch zu verhindern, sind Sie gut beraten, all diese Unterlagen neutral (z. B. bei Ihrem Anwalt oder bei der Bundesnotarkammer) zu hinterlegen.
GF/Steuern: Neue Gestaltung für Übertrag von GmbH-Anteilen
Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesellschafters dessen GmbH-Anteil aufgrund einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern (Anteilsabtretungsvereinbarung) an einen Dritten (entgeltlich) übertragen, dann ist das Finanzamt nicht berechtigt, dafür zusätzlich Erbschaftsteuer zu erheben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen (FG München, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst