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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Kleinere Anschaffungen müssen warten

Bei klei­ne­ren Investitionen/Anschaffungen im Wert zwi­schen 250 und 800 € lie­gen Sie steu­er­lich güns­ti­ger, wenn Sie bzw. ihre Mit­ar­bei­ter noch bis 2018 abwar­ten. Ab 1.1.2018 kön­nen Sie die­se Kos­ten sofort in vol­ler Höhe als Betriebs­aus­ga­ben bzw. bei beruf­lich ver­an­lass­ten Anschaf­fun­gen (note­book, tablet) als Wer­bungs­kos­ten abset­zen (Bun­des­rat, Beschluss­fas­sung vom 2.6.2017).

Es gilt das Net­to­prin­zip. Der Betrag von 800 € gilt ohne Umsatz­steu­er. Damit sind Anschaf­fun­gen bis zu 952 € inkl. Mehr­wert­steu­er sofort abschreib­ba­re Wirt­schafts­gü­ter. In der Regel ist es ohne­hin vor­teil­haf­ter, wenn Sie für Ersatz­be­schaf­fun­gen erst dann vor­neh­men, wenn die vol­le Abschrei­bung erreicht ist.

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