Bei kleineren Investitionen/Anschaffungen im Wert zwischen 250 und 800 € liegen Sie steuerlich günstiger, wenn Sie bzw. ihre Mitarbeiter noch bis 2018 abwarten. Ab 1.1.2018 können Sie diese Kosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. bei beruflich veranlassten Anschaffungen (notebook, tablet) als Werbungskosten absetzen (Bundesrat, Beschlussfassung vom 2.6.2017).
Es gilt das Nettoprinzip. Der Betrag von 800 € gilt ohne Umsatzsteuer. Damit sind Anschaffungen bis zu 952 € inkl. Mehrwertsteuer sofort abschreibbare Wirtschaftsgüter. In der Regel ist es ohnehin vorteilhafter, wenn Sie für Ersatzbeschaffungen erst dann vornehmen, wenn die volle Abschreibung erreicht ist.