Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen/GmbH-Anteilen das Vertragsobjekt im Vorfeld geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der Prüfungen sind etwa Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder zusätzlichen Garantien sein.
Grundlage ist ein Vorvertrag bzw. der letter of intent (Erklärungen zur Verkaufsabsicht), in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird. Darin werden der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Hilfreich für Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte, die den Zustand des Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben
Mit der Durchführung einer Due Diligence-Prüfung werden bestehende Informationslücken geschlossen und vorhandene Informationen verifiziert. Die im Rahmen der Due Diligence gewonnenen Erkenntnisse unterstützen den Erwerber im Verhandlungsprozess und erleichtern darüber hinaus eine Integration nach dem Kauf. Für eine erfolgreiche Due Diligence-Prüfung ist es wichtig, nicht einzelne Aspekte oder Bereiche isoliert zu analysieren, sondern eine verknüpfte und bereichsübergreifende Betrachtung durchzuführen.