Nicht zuletzt wegen der Ankäufe Schweizer Steuer-CDs haben die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden ein Hardliner-Image in Sachen Steuerprüfung. So veröffentlicht die NRW-Finanzverwaltung regelmäßig auch eine Liste der zentralen Prüffelder, die die Finanzämter bei den Steuererklärungen besonders gründlich prüfen. Das gilt für Privatpersonen, aber auch für GmbHs. Dabei haben die Finanzämter in NRW in diesem Jahr (= KSt-Erklärung 2016) folgende Sachverhalte in Sachen Körperschaftsteuer besonders im Visier: …Vorfälle nach § 8c KStG (Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften),
- die Liquidationsbesteuerung nach einer Betriebsaufgabe (Aufgabegewinne),
- Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen in der GmbH (Veräußerungsgewinne),
- die „Überprüfung und Pflege des Gesellschafterbestandes in Kapitalgesellschaften“ (was das auch bedeuten mag)
- und die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß § 17 EStG – also die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim GmbH-Gesellschafter im Rahmen seiner persönlichen ESt-Erklärung (Quelle: Liste der Zentralen Prüffelder für 2017, OFD NRW vom 16.1.2017).
In den genannten Fällen sollten Sie sich darauf vorbereiten, dass die Finanzbehörden neben den Angaben in der Steuererklärung zusätzliche Unterlagen anfordern. Das sind z. B. Kaufverträge über die Veräußerung eines GmbH-Anteils, Registereinträge und Unterlagen zur Ermittlung der geltend gemachten Verluste. Bereithalten und für deckungsgleiche Angaben sorgen!