Der Deutsche Corporate Governance Codex (Unternehmens-Kodex) gibt die Richtlinien vor, nach denen die Vorstände und Geschäftsleiter börsennotierter Unternehmen ihr Gehalt ermitteln und darstellen sollen. Das ist Anhaltspunkt auch für GmbH-Geschäftsführer, die ihr Gehalt transparent machen wollen und so für zusätzliches Vertrauen in ihr Unternehmen werben wollen. Die Kodex-Kommission hat 2015 die Grundlagen dazu erarbeitet und im Februar 2017 aktualisiert, um das (geschwundene) Vertrauen in die Wirtschaft zu stärken.
Die Kommission empfiehlt dazu, Gehaltsobergrenzen für die festen und die variablen Bezüge vorzugeben. Variable Gehaltsbestandteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben (z. B. Gewinn über die letzten 4 Jahre) und erst nachträglich ausgezahlt werden. Die Abfindung zu Beendigung der Tätigkeit sollte nicht mehr als das 2‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung betragen. Die Abfindung bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses sollte nicht mehr als das 1,5‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung betragen.