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Volkelt-Briefe

Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse

In Deutsch­land gilt das Steu­er­ge­heim­nis. Für die pri­va­ten Ein­kom­men heißt das: Nur der Arbeit­ge­ber, das Finanz­amt und zum Teil auch die gesetz­li­che Sozi­al­ver­si­che­rung wis­sen, wie viel ver­dient wird. Das gilt im Prin­zip auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer. Aus­nah­me: … Geschäfts­füh­rer gro­ßer GmbHs müs­sen im Anhang zum Jah­res­ab­schluss die Sum­me der an die Geschäfts­füh­rung aus­ge­zahl­ten Gehäl­ter aus­wei­sen. Und: Immer mehr Geschäfts­füh­rer kom­mu­na­ler GmbHs wur­den und wer­den per Anstel­lungs­ver­trag ver­pflich­tet, ihre Bezü­ge offen zu legen (vgl. Nr. 2/2016).

Zuerst haben die Behör­den in NRW ent­spre­chen­de ver­trag­li­che Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen. Unter­des­sen haben auch ande­re Bun­des­län­der nach­ge­zo­gen und neu abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge und alle Ver­trags­ver­län­ge­run­gen für die Geschäfts­füh­rer der kom­mu­na­len GmbHs um eine ent­spre­chen­de Offen­le­gungs­klau­sel ergänzt. Das betrifft z. B. auch fast alle Spar­kas­sen und ande­re öffent­lich-recht­li­che Insti­tu­tio­nen, die in der Rechts­form einer GmbH betrie­ben wer­den. Für die so in die Öffent­lich­keit gestell­ten Geschäfts­füh­rer ist das aller­dings Alles ande­re als ange­nehm, wenn die Nach­barn, alle Zei­tungs­le­ser, Geschäfts­partner und Mit­ar­bei­ter wis­sen, was ver­dient wird. Man kann sich gut vor­stel­len, dass die Anmer­kun­gen und Rand­no­ti­zen, denen die Kol­le­gen aus­ge­setzt sind, nicht wirk­lich amü­sant und akzep­ta­bel sind.

Bei­spiel: Die Badi­sche Zei­tung ver­öf­fent­lich­te jetzt die Ver­gü­tun­gen der kom­mu­na­len Geschäfts­füh­rer in Frei­burg. Das liest sich dann so:

  • Platz 1: Die drei – nament­lich genann­ten – Geschäfts­füh­rer des kom­mu­na­len Ener­gie­ver­sor­gers ver­die­nen in 2015 zusam­men 1.124.000 EUR. Macht pro Geschäfts­füh­rer rund 340.000 EUR.
  • Platz 2: Der Geschäfts­füh­rer der Frei­bur­ger Stadt­bau (FSB) Ralf Klaus­mann erhielt für sei­ne Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit 280.000 EUR.
  • Platz 3: Der Geschäfts­füh­rer der Frei­bur­ger Ver­kehrs AG Hel­gard Ber­ger, der zugleich Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke ist, erhielt dafür zusam­men 232.300 EUR,
  • Platz 4: Der Geschäfts­füh­rer der Abfallwirtschaft/Stadtreinigung Micha­el Brog­lin ver­dien­te in 2015 232.000 EUR.
  • Platz 5: der Geschäfts­füh­rer der Frei­burg Wirt­schaft und Tou­ris­tik und Mes­se GmbH, Bernd Dall­mann, erhielt für sei­ne Tätig­keit 205.000 EUR.

Damit wird der von der Poli­tik beab­sich­tig­te Zweck „Trans­pa­renz“ zwar erreicht. Für eine objek­ti­ve Beur­tei­lung des Ver­hält­nis­ses Leistung/Vergütungsanspruch ist aber auch der Umfang der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Rech­te, Pflich­ten und Ver­ant­wort­lich­kei­ten zu berück­sich­ti­gen. Die­se Klauseln/Vereinbarungen des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­­­ver­­­tra­ges blei­ben aber – und aus gutem Grun­de – ver­trau­lich. Üblich ist es, dass zusätz­li­che Tätig­kei­ten und Ver­ant­wor­tun­gen etwa als (ent­gelt­lo­ser) Geschäfts­füh­rer in Toch­ter­ge­sell­schaf­ten vor­ge­ge­ben sind. Inso­fern sind die Ver­öf­fent­li­chung und der Aus­weis der Zah­len allei­ne kein wirk­li­cher Bei­trag zur Trans­pa­renz in kom­mu­na­len Unternehmen.

Die Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen in den kom­mu­na­len GmbHs müs­sen sich mit­tel- und lang­fris­tig auf zwei Trends ein­stel­len: In den gro­ßen GmbHs wird die Offen­le­gung der Gehäl­ter dazu füh­ren, dass stär­ker nach objek­ti­ven Kri­te­ri­en (Umsatz, Mit­ar­bei­ter, Ertrag) gezahlt wird. Davon pro­fi­tie­ren wer­den z. B. Geschäfts­füh­rer in Ver­kehrs­be­trie­ben, in der Ener­gie­ver­sor­gung und der Ent­sor­gung. Geschäfts­füh­rer mit klei­ne­ren Auf­ga­ben­be­rei­chen (Wirtschafts­förderung, Mar­ke­ting, Tou­ris­tik) müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass die Gehäl­ter ein­ge­fro­ren wer­den bzw. dass es mit­tel­fris­tig sogar zu Abschlä­gen kommt.

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