In Deutschland gilt das Steuergeheimnis. Für die privaten Einkommen heißt das: Nur der Arbeitgeber, das Finanzamt und zum Teil auch die gesetzliche Sozialversicherung wissen, wie viel verdient wird. Das gilt im Prinzip auch für alle GmbH-Geschäftsführer. Ausnahme: … Geschäftsführer großer GmbHs müssen im Anhang zum Jahresabschluss die Summe der an die Geschäftsführung ausgezahlten Gehälter ausweisen. Und: Immer mehr Geschäftsführer kommunaler GmbHs wurden und werden per Anstellungsvertrag verpflichtet, ihre Bezüge offen zu legen (vgl. Nr. 2/2016).
Zuerst haben die Behörden in NRW entsprechende vertragliche Voraussetzungen geschaffen. Unterdessen haben auch andere Bundesländer nachgezogen und neu abgeschlossene Verträge und alle Vertragsverlängerungen für die Geschäftsführer der kommunalen GmbHs um eine entsprechende Offenlegungsklausel ergänzt. Das betrifft z. B. auch fast alle Sparkassen und andere öffentlich-rechtliche Institutionen, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden. Für die so in die Öffentlichkeit gestellten Geschäftsführer ist das allerdings Alles andere als angenehm, wenn die Nachbarn, alle Zeitungsleser, Geschäftspartner und Mitarbeiter wissen, was verdient wird. Man kann sich gut vorstellen, dass die Anmerkungen und Randnotizen, denen die Kollegen ausgesetzt sind, nicht wirklich amüsant und akzeptabel sind.
Beispiel: Die Badische Zeitung veröffentlichte jetzt die Vergütungen der kommunalen Geschäftsführer in Freiburg. Das liest sich dann so:
- Platz 1: Die drei – namentlich genannten – Geschäftsführer des kommunalen Energieversorgers verdienen in 2015 zusammen 1.124.000 EUR. Macht pro Geschäftsführer rund 340.000 EUR.
- Platz 2: Der Geschäftsführer der Freiburger Stadtbau (FSB) Ralf Klausmann erhielt für seine Geschäftsführungs-Tätigkeit 280.000 EUR.
- Platz 3: Der Geschäftsführer der Freiburger Verkehrs AG Helgard Berger, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke ist, erhielt dafür zusammen 232.300 EUR,
- Platz 4: Der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft/Stadtreinigung Michael Broglin verdiente in 2015 232.000 EUR.
- Platz 5: der Geschäftsführer der Freiburg Wirtschaft und Touristik und Messe GmbH, Bernd Dallmann, erhielt für seine Tätigkeit 205.000 EUR.
Damit wird der von der Politik beabsichtigte Zweck „Transparenz“ zwar erreicht. Für eine objektive Beurteilung des Verhältnisses Leistung/Vergütungsanspruch ist aber auch der Umfang der vertraglich vereinbarten Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zu berücksichtigen. Diese Klauseln/Vereinbarungen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages bleiben aber – und aus gutem Grunde – vertraulich. Üblich ist es, dass zusätzliche Tätigkeiten und Verantwortungen etwa als (entgeltloser) Geschäftsführer in Tochtergesellschaften vorgegeben sind. Insofern sind die Veröffentlichung und der Ausweis der Zahlen alleine kein wirklicher Beitrag zur Transparenz in kommunalen Unternehmen.