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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei Unterbrechungen

Geschäfts­füh­rer, die ihren Fir­men­wa­gen nach der 1%-Methode ver­steu­ern, kön­nen sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düs­sel­dorf beru­fen, wenn Sie für Zei­ten erzwun­ge­ner Nicht-Nut­zung des Fir­men­wa­gens kei­ne Lohn­steu­er zah­len wol­len. Das betrifft Zei­ten, in denen Sie wegen einer gesund­heit­li­cher Pro­ble­me (Kran­ken­haus­auf­ent­halt) oder z. B. län­ge­rer Abwe­sen­heit wegen einer Aus­land­tä­tig­keit den Fir­men­wa­gen nach­weis­lich nicht nut­zen kön­nen (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …

Das gilt auch, wenn Sie Ihren Fir­men­wa­gen z. B. wegen Füh­rer­schein-Ein­zug über einen län­ge­ren Zeit­raum nicht nut­zen dür­fen. Ver­zich­ten Sie aller­dings frei­wil­lig auf eine pri­va­te Nut­zung, hat das kei­nen Ein­fluss auf die Lohnsteuer.

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