Kategorien
Volkelt-Briefe

Das neue US Steuersystem: Interessante Perspektiven für Unternehmer

die Trump-Admi­nis­tra­ti­on wird die Unter­neh­mens­steu­ern der USA radi­kal umbau­en. Ziel ist es, den Waren­ver­kehr zwi­schen den Staa­ten zu len­ken, ohne dass die USA Han­dels­be­schrän­kun­gen ein­führt. Neben­ef­fekt: Steu­er­oa­sen wer­den aus­ge­he­belt. So funk­tio­niert das Sys­tem der US-Öko­no­men Auerbach/Deve­reux: … Die Kos­ten für Impor­te wer­den bei der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung der Steu­ern auf­ge­rech­net, die Kos­ten für Expor­te abge­zo­gen. Der Umsatz wird dann dort ver­steu­ert, wo er erzielt wird und nicht dort, wo pro­du­ziert wird. Mehr Sys­tem­wech­sel geht nicht. Impor­te aus Deutsch­land (Mexi­ko) in die USA wer­den dop­pelt besteu­ert. Im Erzeu­ger­land und in den USA beim Verkäufer.

Es sei denn, der deut­sche Steu­er-Geset­z­­ge­ber beschließt, Expor­te eben­falls steu­er­frei zu las­sen – und somit das ame­ri­ka­ni­sche Besteue­rungs-Sys­tem auch in Deutsch­land ein­zu­füh­ren. Aller­dings müss­te der deut­sche Staat dann mil­li­ar­den­schwe­re Steu­er­aus­fäl­le ertra­gen. Die­ses Sze­na­rio ist eher sehr unwahr­schein­lich. Span­nend wird es, wenn Groß­bri­tan­ni­en das ame­ri­ka­ni­sche Steu­er-Sys­tem über­nimmt. Der Stand­ort Groß­bri­tan­ni­en wäre wie­der im Spiel und die EU unter Druck.

Hin­ter­grund: Das US-Steu­er­mo­dell

Noch han­delt es sich um Plan­spie­le. In den Steu­er­ab­tei­lun­gen der gro­ßen Expor­teu­re ist die Ver­un­si­che­rung aber bereits ange­kom­men. Auch im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um und den EU-Gre­mi­en wird gerech­net. Mit vie­len Unbe­kann­ten. Das IfO-Insti­tut rech­net für Deutsch­land mit Steu­er­aus­fäl­len von jähr­lich 85 Mrd. EUR. Der Steu­er­ex­per­te Lorenz Jar­ras errech­net dage­gen einen Steu­er­ge­winn für den Staat, weil dann ja auch alle Impor­te in Deutsch­land besteu­ert wür­den. Für alle export­ori­en­tier­ten Unter­neh­men bedeu­tet das: Pla­nen und Inves­tie­ren unter höchst unsi­che­ren Rah­men­be­din­gun­gen (vgl. dazu auch Nr. 10/2017).

Schreibe einen Kommentar