Stellen Sie Ihre Ex-Lebensgefährtin – z. B. um deren Unterhalt zu sichern – in der GmbH mit einem Mini-Job ein, dann darf … das Finanzamt nicht einfach eine unübliche Familien-Gestaltung unterstellen, nur weil Sie statt der Barauszahlung Ihrem Ex-Partner einen Pkw überlassen bzw. verrechnen (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15).
Rechnet sich das wertmäßig auf (Überlassung des Firmenwagens zu 400 EUR), muss das Finanzamt den Einzelfall anerkennen. Nach diesem Urteil kann sich das Finanzamt nicht einfach darauf berufen, dass eine unübliche Gestaltung vorliegt und deswegen die steuerliche Anerkennung (Lohn als Betriebsausgaben) verweigern.