Nach § 21 GmbH-Gesetz ist der Geschäftsführer berechtigt, eine Nachfrist zur Einzahlung einer ausstehenden Einlage zu setzen und bei Nichterfüllung den Ausschluss aus der GmbH anzudrohen. Diese Erklärung muss schriftlich mittels Einschreiben erfolgen. Dazu der BGH: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt diese Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 27.9.2016, II ZR 299/15). …
Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Zusteller, dass das Schreiben in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Eine Quittung des Empfängers über den Erhalt der Sendung ist damit nicht nötig (Übergabe-Einschreiben). Damit sind die bisher unterschiedlichen Rechtspositionen in der Sache abschließend geklärt. Der Gesellschafter kann nicht verlangen, dass die Ausschluss-Erklärung per Übergabe-Einschreiben eingehen muss. Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag der GmbH wird ausdrücklich eine Versendung von Erklärungen der Geschäftsführung per Übergabe-Einschreiben verlangt. Darauf sollten Sie achten und den Gesellschaftsvertrag entsprechend prüfen.