Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung 2016 vorgelegt. Wir haben die Zahlen für Großhandel-GmbHs etwas genauer unter die Lupe genommen. Besonderheiten: …
- Je nach Segment ist die Gehalts-Entwicklung wieder sehr unterschiedlich. In erster Linie liegt das daran, dass kleinere Großhandel-GmbHs stark von der Person des Geschäftsführers geprägt sind.
- Bei den neuen Zahlen handelt es sich um Durchschnittszahlen zu Festvergütung. In der Praxis gibt es aber in wenigen Segmenten die unterschiedlichsten Betriebsgrößen – von der kleineren GmbH mit einstelligem Millionen-Umsatz bis zur Großhandel-GmbH mit 25 Mio. € und deutlich mehr Umsatz im Jahr.
- Das Gesamt-Niveau ist weiterhin zufrieden stellend bis gut. Bei den unten genannten Werten handelt es sich um die Festbezüge. Zusätzlich wird in fast 90 % der Großhandel-GmbHs eine Tantieme gezahlt und zwar im Durchschnitt in Höhe von 16 % der Festbezüge. Hier die aktuellen Vergleichszahlen der Geschäftsführer in den Großhandel-GmbHs:
Branche | Fest-Gehalt 2015/2016 | Gesamtvergütung inkl. Tantieme (16 %) |
Baustoffe/-bedarf | 175.000 € | 203.000 € |
Bürobedarf/EDV | 150.000 € | 174.000 € |
Chemische Produkte | 165.000 € | 191.000 € |
Elektro/Sanitär/Heizung | 140.000 € | 162.000 € |
Gesundheitswesen | 133.000 € | 154.000 € |
Handelsvertretung | 132.000 € | 153.000 € |
Import/Export | 116.000 € | 134.000 € |
Lebensmittel/Getränke | 116.000 € | 134.000 € |
Maschinen/Anlagen | 161.000 € | 186.000 € |
Metall/Werkzeuge | 127.000 € | 147.000 € |
Technischer Großhandel | 127.000 € | 147.000 € |
Textilien/Leder/Sport | 135.000 € | 156.000 € |
Sonstige Industrie | 124.000 € | 144.000 € |
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2015/2016, eigene Analysen.
Zusätzliche Orientierungshilfe für die Geschäftsführer von Großhandel-GmbHs liefern die sog. Karlsruher Tabellen – das sind die offiziellen Vergleichszahlen der Finanzbehörden zur Angemessenheitsprüfung der Geschäftsführer-Gehälter. Auch hier bestätigt der Blick in die Zahlen: Für kleinere Großhandel-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR halten die Finanzbehörden eine Spannweite von 160.000 bis 200.000 € als Gesamtgehalt in der Regel für angemessen. Nur wer hier deutlich nach oben ausbricht muss damit rechnen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) unterstellt werden kann. In Großhandel-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezogene Vergleichsgehalt bereits zwischen 170.000 und 240.000 €. In Großhandel-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezogene Vergleichsgehalt zwischen 200.000 € und 260.000 €. In Großhandel-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das bezogene Vergleichsgehalt zwischen 260.000 € und 450.000 € (Quelle: OFD Karlsruhe vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karlsruher Tabellen). Die von der BBE-Media jetzt ermittelten Vergleichzahlen belegen, dass in vielen GmbHs längst nicht bis zu „Angemessenheitsgrenze“ verdient wird. Was im Einzelfall auch Sinn macht, weil die Lohnsteuerbelastung für das Geschäftsführer-Gehalt z. B. bei 200.000 € schon rund 40 % beträgt.