Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Beleidigungen mit Emoticons

Belei­digt ein Mit­ar­bei­ter sei­nen Vor­ge­setz­ten (Geschäfts­füh­rer) auf sei­nem öffent­li­chen Face­book-Account mit Emo­ti­cons (Bild­zei­chen, die Stim­mungs- und Gefühls­zu­stän­de aus­drü­cken), kann das eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie, wenn Sie zunächst abmah­nen und erst bei der nächs­ten Ver­un­glimp­fung kün­di­gen (Landes­arbeitsgericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …

Das Gericht bil­ligt den Mit­ar­bei­tern auf Face­book aus­drück­lich einen grö­ße­ren Dar­stel­lungs-Spiel­raum ein – auch wenn es um den Aus­druck von Ver­är­ge­rung oder Wut geht. Dazu: „In den Sozia­len Netz­wer­ken wird deut­lich hef­ti­ger vom Leder gezo­gen“. Wir emp­feh­len vor­beu­gend zu han­deln und Miss­brauch zunächst schrift­lich abzumahnen.

Schreibe einen Kommentar