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Volkelt-Briefe

VW-Affäre: Jetzt reden die (deutschen) Juristen

Das juris­ti­sche Nach­spiel des VW-Die­sel-Gate in den USA ist in vol­lem Gan­ge. Es geht um Scha­dens­er­satz, Garan­tie­leis­tun­gen und um ver­lo­re­ne Markt­an­tei­le. Unter­des­sen wur­de der VW-Vor­stand in Deutsch­land ent­las­tet – mit dem Segen des VW-Auf­sichts­ra­tes. Die deut­sche Rechts-Exper­ti­se hat Beden­ken. Jetzt gibt es die juris­tisch- wis­sen­schaft­li­che Aufarbeitung.

Einer der pro­mi­nen­ten Kri­ti­ker des Ver­fah­rens ist Prof. Chris­ti­an Stren­ger. Er ist der Auf­fas­sung, dass der VW-Vor­stand nicht hät­te ent­las­tet wer­den dür­fen und wirft dem Auf­sichts­rat Pflicht­ver­stö­ße vor.

Für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer inter­es­sant: Die Pflicht­ver­let­zungs-Grund­sät­ze der AG sind in der Regel auch so auf die GmbH-Geschäfts­füh­rung über­trag­bar. Inso­fern: Für inter­es­sier­te eine höchst lesens­wer­te Lek­tü­re. Die Ein­schät­zung der Exper­ten lesen Sie > Hier ankli­cken

 

 

 

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