Das juristische Nachspiel des VW-Diesel-Gate in den USA ist in vollem Gange. Es geht um Schadensersatz, Garantieleistungen und um verlorene Marktanteile. Unterdessen wurde der VW-Vorstand in Deutschland entlastet – mit dem Segen des VW-Aufsichtsrates. Die deutsche Rechts-Expertise hat Bedenken. Jetzt gibt es die juristisch- wissenschaftliche Aufarbeitung.
Einer der prominenten Kritiker des Verfahrens ist Prof. Christian Strenger. Er ist der Auffassung, dass der VW-Vorstand nicht hätte entlastet werden dürfen und wirft dem Aufsichtsrat Pflichtverstöße vor.
Für Sie als GmbH-Geschäftsführer interessant: Die Pflichtverletzungs-Grundsätze der AG sind in der Regel auch so auf die GmbH-Geschäftsführung übertragbar. Insofern: Für interessierte eine höchst lesenswerte Lektüre. Die Einschätzung der Experten lesen Sie > Hier anklicken
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