Kategorien Volkelt-Briefe Geschützt: Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 12. August 2016 Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: Schlagwörter Frist, Gesellschafterversammlung, Ladung, § 51 GmbHG ← BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn → Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“