Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG sind Sie kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Noch! Nicht immer ist das ein Segen. Z. B., wenn Sie seit Jahren als Angestellter Rentenansprüche erworben haben und diese nach Mehrheits-Beteiligung an der GmbH (Management-Buy-Out) weiter aufstocken wollen. Immerhin besteht dann die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Varianten gibt es viele und noch gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Die demographische Vorschau auf die Rentenkasse lässt hier nicht Gutes ahnen. Sogar Rentenexperten der CDU (hier: Peter Weiß) machen sich stark für eine Versicherungspflicht für alle. Noch klingt das nach den Selbständigen und Beamten. Der Status von Geschäftsführern hat es noch nicht in öffentliche Diskussion geschafft – das wird auch noch kommen. Für Geschäftsführer wird das teuer. …Beispiel: Bei einem Gehalt von 100.000 € kostet das zusätzlich 18,7 % Rentenbeitrag auf 74.400 € Jahresbemessungsgrenze = 13.912 €. plus 18,7 % auf 33.600 € = 6.283 €, wenn die Beitragsbemessungsgrenze wie bereits durchgerechnet auf 9.000 € im Monat steigen sollte. Macht eine Mehrbelastung von ca. 20.000 €. Damit Sie wissen, auf was Sie sich einrichten müss(t)en.
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Pflicht-Rente: Auch Geschäftsführer stehen zur Disposition
Dass solche Rechenbeispiele nicht aus der Luft gegriffen sind, belegt ein entsprechendes Rentenpapier aus der CDU, das unlängst öffentlich wurde. Die Diskussion ist eröffnet und wird bis zum Wahlkampf 2017 neue Argumente und Vorschläge bringen. Auch wenn der Sonder-Status von GmbH-Geschäftsführen bisher nicht öffentlich diskutiert wird, ist das kein Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil !