Unterdessen steht der Gesetzentwurf einer „Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (vgl. zuletzt Nr. 14/2016). Unterdessen hat der Steuerberaterverband (DStV) dazu Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass mit der Kassennachschau und den erhöhten Bußgeldern bei Missbrauch und/oder Anwendungsfehlern drastische Konsequenzen drohen (Quelle: DStV-Stellungnahme S 05/16). …
Die Steuerberater kritisieren vor allem, dass im Gesetzestext zahlreiche nicht eindeutig definierte Begriffe verwendet werden, so z. B. die Aufzeichnungspflicht für „andere Vorgänge“. Dahinter verbergen sich Stornos oder Trainingsbuchungen. In der Praxis – so der DStV – sind das genau die Probleme, die immer wieder zu Steuerschätzungen und finanzgerichtlichen Verfahren führen. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz wohl noch in 2016 verabschiedet wird. Inwieweit bis dahin entsprechend den Vorgaben zertifizierte Kassensysteme von den Herstellern bereitgestellt werden können, ist allerdings derzeit noch offen.