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Volkelt-Briefe

Geld: Ungeklärte Einzahlungen erhöhen den Gewinn

Ist eine Gut­schrift auf einem GmbH-Kon­to aus einer Aus­lands­über­wei­sung nicht objek­tiv nach­voll­zieh­bar (Rech­nungs­stel­lung), kann das Finanz­amt die­sen Betrag als steu­er­pflich­ti­gen Umsatz behan­deln. Dar­aus wird Umsatz­steu­er fäl­lig. Dar­über hin­aus darf das Finanz­amt den vol­len Betrag dem Gewinn zurech­nen (FG Mün­chen, Urteil vom 9.12.2015, 7 V 2743/15). …

Der Geschäfts­füh­rer hat­te ange­ge­ben, dass es sich um eine (durch­aus übli­che) Abwei­chung von einer für einen chi­ne­si­schen Geschäfts­part­ner aus­ge­stell­ten Rech­nung han­delt. Dazu das FG: Selbst wenn eine betrags­mä­ßi­ge Abwei­chung von der aus­ge­stell­ten Rech­nun­gen durch­aus üblich sein soll­ten, ist das Finanz­amt berech­tigt, einen tat­säch­li­chen Umsatz zu unter­stel­len und eine ent­spre­chen­de Besteue­rung vor­zu­neh­men. Das dürf­te auch der Steu­er­be­ra­ter nicht anders beurteilen.

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